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Verjährung bei behauptetem Aufklärungsfehler

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/137RdM-LS 2022, 328 Heft 6 v. 7.12.2022

Bei mangelnder Risikoaufklärung beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald sich das Risiko, über das aufzuklären gewesen wäre, für den Patienten erkennbar verwirklicht.

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