Für die Einordnung eines Stoffes [hier: CBD und THC in Arzneistoffqualität] als Wirkstoff oder (Präsentations-)Arzneimittel kommt es darauf an, ob daraus erst ein Arzneimittel hergestellt werden soll, oder ob er bereits als anwendungsbereites Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder krankhafter Beschwerden eingesetzt werden soll.

