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Keine Anrechnung der Notstandshilfe auf Verdienstentgangsansprüche

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/138RdM-LS 2022, 328 Heft 6 v. 7.12.2022

Bei der Notstandshilfe handelt es sich gerade wegen der Anspruchsvoraussetzung des Bestehens einer Notlage um eine Leistung mit Unterhaltscharakter. Es handelt sich um einen Vorteil, der - soweit nicht aus dem AlVG selbst ein Rückforderungsrecht ableitbar ist - wie andere gutgläubig verbrauchte Leistungen mit Unterhaltscharakter dem Berechtigten aus grundlegenden sozialen Erwägungen endgültig verbleiben und den Schädiger in seiner Ersatzpflicht nicht entlasten soll.

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