1. Das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen und die Beschränkungen in Bezug auf Zusammenkünfte der 5. COVID-19-NotMV verstießen weder gegen die Freiheit der Kunst noch gegen die Grundrechte auf Freiheit der Meinungsäußerung, auf Unversehrtheit des Eigentums oder auf Freiheit der Erwerbsbetätigung.

