Hätte sich ein Patient auch bei ausreichender Risikoaufklärung dem Eingriff [hier: Radiofrequenzablation] unterzogen, fehlt es der Aufklärungspflichtverletzung an der erforderlichen Kausalität für die Zustimmung zum medizinischen Eingriff.
1 Ob 81/22a
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

