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Keine Anrechnung von Sonderurlaub für Einstufung in Gehaltsschema nach DO.B

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/114RdM-LS 2022, 230 Heft 5 v. 4.10.2022

1. Eine systematische Auslegung ergibt, dass bei Sonderurlaub unter Verzicht auf die Bezüge nach § 20 Abs 1 Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den SozVersTr Österreichs (DO.B) nicht § 13 DO.B (über die vor der Anstellung zurückgelegten anrechenbaren Vordienstzeiten für die Einstufung in das Gehaltsschema) zur Anwendung gelangt, sondern die für den Sonderurlaub in den § 12a Abs 2 bis 4 DO.B spezifisch getroffenen Regelungen, denen nach der Systematik der DO.B der Vorrang eingeräumt wird.

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