Die Genehmigung einer Erhebung eines Rechtsmittels durch den bekl Schutzberechtigten durch einen nach § 6a ZPO bestellten Erwachsenenvertreter ist von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung befreit.
Die Genehmigung einer Erhebung eines Rechtsmittels durch den bekl Schutzberechtigten durch einen nach § 6a ZPO bestellten Erwachsenenvertreter ist von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung befreit.
