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Bestellung eines Erwachsenenvertreters auch zur Vertretung im Strafverfahren zulässig

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/94RdM-LS 2022, 193 Heft 4 v. 5.8.2022

Die Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen ist in einem gegen ihn geführten Strafverfahren selbständig zu prüfen, also ohne Bindung an eine bereits bestehende Bestellung eines Erwachsenenvertreters durch das Pflegschaftsgericht.

Das Pflegschaftsgericht ist für die Bestellung eines Erwachsenenvertreters (auch) zur Vertretung vor Strafgerichten zuständig.

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