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Verwendung einer Pflegedecke auf Intensivstation bei Delir keine Freiheitsbeschränkung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/105RdM-LS 2022, 194 - 195 Heft 4 v. 5.8.2022

Da sich eine Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Arten von Spitalsabteilungen aus dem Gesetz nicht ergibt, ist das HeimAufG grds auch auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen von Personen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung auf Intensivstationen anzuwenden.

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