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Keine Neuerungserlaubnis bei Rekurs gegen Entscheidung über vorläufige Unterbringung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/106RdM-LS 2022, 195 Heft 4 v. 5.8.2022

Auf das Verfahren über einen Rek gegen eine E über die vorläufige Unterbringung ist § 29 UbG analog anzuwenden. Daraus folgt, dass die E auf jener Grundlage zu fällen ist, die das Gesetz für die vorläufige E nach § 20 UbG vorsieht. Das RekG kann nur feststellen, ob die Voraussetzungen der Unterbringung gegeben waren, sodass in diesem Rekursverfahren grundsätzlich ein Neuerungsverbot besteht.

7 Ob 18/22f

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