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Werbung für Po-Lifts

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/108RdM-LS 2022, 195 Heft 4 v. 5.8.2022

Die übertriebene Angabe von durchgeführten Po-Lifts [hier: 150 im Jahr] ist eine Selbstanpreisung und marktschreierische Darstellung und verstößt gegen § 8 Abs 1 ÄsthOpG sowie gegen § 2 Abs 3 Z 3 und § 5 Abs 1 der WerbeV 2014.

Ra 2022/09/0007

Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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