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Haftung nur bei Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/89RdM-LS 2022, 192 Heft 4 v. 5.8.2022

Bei Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf die Verwirklichung des Risikos, auf welches der Arzt hätte hinweisen müssen. Auch eine an sich nicht lege artis erfolgte Verordnung der Medikamenteneinnahme muss den geltend gemachten Schaden verursacht haben.

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