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Keine Zusammenrechnung von Ansprüchen des Erben und der geerbten Schadenersatzansprüche

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/90RdM-LS 2022, 192 Heft 4 v. 5.8.2022

Die im Erbweg auf die Erben übergegangenen Ansprüche sind mit jenen, die gem § 1327 ABGB auf den Ersatz von Todfallskosten gerichtet sind, mangels rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhangs nicht nach § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen. Dasselbe gilt für den Anspruch auf Trauerschmerzengeld bei Tötung eines Angehörigen.

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