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Haftung des Belegspitals für Fehler des im Spital angestellten Anästhesisten

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/88RdM-LS 2022, 192 Heft 4 v. 5.8.2022

Dass ein Anästhesist als Erfüllungsgehilfe des Belegarztes anzusehen ist, schließt eine Haftung (auch) des Belegspitals für den behaupteten Fehler des Anästhesisten nicht aus.

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