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Rechtsfolge der Ablehnung der Verständigung des nahen Angehörigen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/96RdM-LS 2022, 193 Heft 4 v. 5.8.2022

Lehnt eine Betroffene die Verständigung naher Angehöriger [hier: Sohn] von der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters ab, steht nach der ausdrücklichen Anordnung des § 127 Abs 3 AußStrG nahen Angehörigen kein Rekursrecht gegen den Bestellungsbeschluss im Hinblick auf die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu. Dass diese Rechtsfolge einem Betroffenen auch bewusst ist, verlangt das Gesetz nicht.

3 Ob 51/22d

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