War eine AG [hier: Betreiberin einer bettenführenden KA] als unmittelbare Adressatin einer V [hier: COVID-19-NotMV] verpflichtet, AN ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses (bzw einer der in der V statuierten Ausnahmen) das Betreten der Betriebsstätte zu verwehren, ergibt sich auch mittelbar für den AN die Verpflichtung, sich den kostenlos angebotenen Tests zu unterziehen, um seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen zu können. Wird aufgrund der unberechtigten Verweigerung der aufgrund der V zur Erfüllung der Arbeitspflicht notwendigen Tests das Arbeitsverhältnis vom AG beendet, liegt dieser Beendigung kein verpöntes Motiv zugrunde.

