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Keine Aufklärungspflicht über eine kontraindizierte Operationsmethode

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/47RdM-LS 2022, 150 Heft 3 v. 8.6.2022

Handelt es sich um keine in der konkreten gesundheitlichen Situation medizinisch indizierte Behandlungsmethode, muss hierüber nicht aufgeklärt werden [hier: bei chronischer Infektion des Schienbeins, bestehender "Weichteilproblematik", großer "Defektstrecke" sowie Zuckerkrankheit war zum Erhalt eines Beins das Einsetzen eines Marknagels kontraindiziert].

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