Handelt es sich um keine in der konkreten gesundheitlichen Situation medizinisch indizierte Behandlungsmethode, muss hierüber nicht aufgeklärt werden [hier: bei chronischer Infektion des Schienbeins, bestehender "Weichteilproblematik", großer "Defektstrecke" sowie Zuckerkrankheit war zum Erhalt eines Beins das Einsetzen eines Marknagels kontraindiziert].

