Muss der Schädiger selbst bei Nichtinanspruchnahme einer Ersatzkraft die Bruttokosten (einschließlich der Dienstgeberbeiträge) ersetzen, obwohl solche dann gar nicht anfallen, muss das umso mehr gelten, wenn die Pflege durch einen kl Elternteil "hauptberuflich" erfolgt [hier: Pflegebedürftigkeit der Tochter infolge eines Geburtsfehlers].

