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Keine Aufklärungspflicht über die Operationserfahrung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/46RdM-LS 2022, 149 - 150 Heft 3 v. 8.6.2022

Eine Aufklärung über die Anzahl der vom Arzt vorher nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die vorgesehene Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und jenen über die Ausübung der ärztlichen Kunst ausführen darf [hier: nach Absolvierung der vorgesehenen Schulung für die endoskopische Methode zunächst Übung an fünf Leichen, danach etwa fünf endoskopische OPs unter Anleitung und konkret die fünfte selbständige OP].

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