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Recht auf rechtskonforme Anwendung des ÄrzteG kein Revisionspunkt

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/52RdM-LS 2022, 151 Heft 3 v. 8.6.2022

Gem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG hat die Rev ua die Bezeichnung der Rechte zu enthalten, in denen der RevWerber verletzt zu sein behauptet (Revisionspunkte). Bei einer behaupteten Verletzung des Rechts auf rechtskonforme Anwendung des § 136 Abs 6 ÄrzteG handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um Revisionsgründe, die nur iVm der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts vorgebracht werden können.

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