vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verletzung der Fortbildungspflicht

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/53RdM-LS 2022, 151 Heft 3 v. 8.6.2022

1. § 28 der V über ärztliche Fortbildung idF Kundmachung der ÖÄK 4/2013 ist dahingehend zu verstehen, dass der in Abs 3 normierte Fortbildungsumfang (150 DFP-Punkte) die Untergrenze für die Fortbildungspflicht gem § 49 Abs 1 ÄrzteG ist. Die Wendung "Erfüllt der Arzt die in Abs 3 genannten Voraussetzungen nicht" in Abs 4 bezieht sich auf das Vorliegen der Aufbuchung einer bestimmten (Mindest-)Punkteanzahl auf dem Fortbildungskonto oder eines DFP-Diploms. Diese Regelung soll den Arzt darauf aufmerksam machen, dass seine Nachweispflicht nicht automatisch erfüllt ist, und ihm die Möglichkeit geben, innerhalb der in § 49 Abs 2c ÄrzteG normierten dreimonatigen Nachfrist Nachweise über im Sammelzeitraum absolvierte Fortbildungen nachzureichen (zB durch DFP-Bestätigungen in Papierform, Nachweis anzuerkennender ausländischer Fortbildungspunkte).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!