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Kein Recht auf Suizidbeihilfe oder auf Bereitstellung von spezifischen Informationen zum Suizid

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/51RdM-LS 2022, 150 Heft 3 v. 8.6.2022

Aus der EGMR-Rsp kann nicht abgeleitet werden, dass nach der EMRK ein Recht auf Beihilfe zum Suizid besteht, und zwar auch nicht in Form von Informationen oder einer Unterstützung, die über die Bereitstellung allgemeiner Informationen über den Suizid hinausgeht.

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