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Zum Einsichtsrecht in den Pflegschaftsakt

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/61RdM-LS 2022, 152 Heft 3 v. 8.6.2022

Dritten iSd § 141 AußStrG kommt, selbst wenn sie nahe Angehörige sind, auch nach § 219 Abs 2 ZPO iVm § 22 AußStrG keine Akteneinsicht zwecks Überprüfung der finanziellen Gebarung des Erwachsenenvertreters zu. Gibt die Antragstellerin nicht einmal eine bedingte Erbantrittserklärung ab, ist sie weder Rechtsnachfolgerin noch Vertreterin des Nachlasses.

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