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Rechtsgrundlagen für COVID-19-Förderungen verfassungskonform

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/76RdM-LS 2022, 155 Heft 3 v. 8.6.2022

Die Finanzämter werden bei der Erfüllung der ihnen nach dem COVID-19-FörderungsprüfungsG auferlegten Aufgaben nach § 2 Abs 2 CFPG nicht im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, sondern der Hoheitsverwaltung (konkrete Förderungsverwaltung) tätig. Anderes gilt für die eigentliche Prüfungstätigkeit der Finanzämter als Gutachter gem §§ 6 ff CFPG. Wie aus § 2 Abs 1 CFPG hervorgeht, agieren die Finanzämter bei ihren Prüfungen nach dem COVID-19-FörderungsprüfungsG als Gutachter nicht in behördlicher Funktion.

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