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Ersatz des Verdienstentgangs für Seilbahnen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/77RdM-LS 2022, 155 Heft 3 v. 8.6.2022

Betriebsschließungen für öffentliche Verkehrsanstalten [hier: Seilbahnen] nach dem EpiG, mag sich die Behörde auch förmlich nur auf § 26 leg cit berufen, sind Eingriffe iSv § 20 iVm § 26 EpiG und sohin einer Vergütung nach § 32 Abs 1 Z (4 und) 5 EpiG zugänglich. Die gegenteilige Auffassung, wonach bei Vergütungsansprüchen nach § 32 EpiG zwischen Betriebsschließungen nach § 20 und solchen nach § 26 leg cit zu unterscheiden wäre, würde dem Gesetz zudem einen verfassungswidrigen, nämlich gleichheitswidrigen Inhalt unterstellen.

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