vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anforderungen an begründete Besorgniserregung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/70RdM-LS 2022, 154 Heft 3 v. 8.6.2022

Eine begründete Besorgniseignung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB setzt nicht zwingend begleitende Verhaltensweisen (Vorhalten eines Messers oder einer Waffe) voraus. Die Feststellung einer solchen Eignung - unter gebotener Anlegung eines objektiv-individuellen Maßstabs - aus dem Wortlaut der Drohungen [hier: "Du Geisteskranker, ich bring euch alle um und zerstückel euch", sowie "Du Geisteskranker, bist schneller tot als du schauen kannst, ich bring dich um"] und dem Verhalten einer betroffenen Person bei der Tat im Zusammenhalt mit ihrem festgestellten psychotischen und zu Anfällen geneigten, Fremdgefährlichkeit bedingenden Zustand ist nicht zu beanstanden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!