Ob ein Geschäft zum ordentlichen oder außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geklärt werden.
Ob ein Geschäft zum ordentlichen oder außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geklärt werden.
