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Kein Krankenversicherungsschutz bei Teilnahme an illegalen Straßenrennen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/36RdM-LS 2022, 121 Heft 2 v. 4.4.2022

Nimmt ein Versicherter an einem illegalen Straßenrennen teil, ist es nicht korrekturbedürftig, wenn eine Leistungsfreiheit der Bekl aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen in § 9 Abs 2 der AVB für die Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung bzw Sonderklasseversicherung mit Wertanpassung nach Tarif WWH (AVB-WWH) angenommen wird, wonach kein Versicherungsschutz "für die Heilbehandlung [...] von Unfällen sowie deren Folgen, die [...] bei der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung, die Vorsatz voraussetzt, entstehen", besteht.

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