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Revisionsrekurs des Betroffenen bedarf keiner RA- oder Notars-Unterschrift

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/9RdM-LS 2022, 37 Heft 1 v. 7.2.2022

Im Verfahren über die Bestellung eines Erwachsenenvertreters muss ein vom Betroffenen - neben dem seines Verfahrenshelfers - eingebrachtes Rechtsmittel nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwalts oder Notars versehen sein.

1 Ob 45/21f

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