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Verarbeitung von sensiblen Daten im Rahmen der Beendigung eines Dienstverhältnisses

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/5RdM-LS 2022, 36 Heft 1 v. 7.2.2022

Ist für die Beendigung eines Dienstverhältnisses der Gemeindeverbandsausschuss zuständig, dem die Mitglieder der kollegialen Führung der Krankenanstalt (§ 10a Abs 1 Tir KAG) mit beratender Stimme angehören (§ 4 Abs 2 Tir BezKraGVG), müssen auch diese Kenntnis vom Sachverhalt haben, um ihre beratende Aufgabe erfüllen zu können. Dass die beratenden Mitglieder dabei Kenntnis von sensiblen Daten erlangen, ist daher von der erforderlichen Rechtsverteidigung iSd Art 9 Abs 2 lit f DSGVO gedeckt [hier: Äußerungen und Vorwürfe der Kl gegenüber dem Verwaltungsdirektor in einem Schriftsatz, der zT Gesundheitsdaten der Kl enthielt].

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