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Begriff der Freiheitsbeschränkung - Fähigkeit zur körperlichen Fortbewegung mit Ortsveränderung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/22RdM-LS 2022, 39 Heft 1 v. 7.2.2022

Ist eine Bewohnerin zu bewussten Bewegungen nicht mehr in der Lage (sie ist weder zu einer willkürlichen körperlichen Fortbewegung mit Ortsveränderung fähig, noch kann sie einen Fortbewegungswillen fassen und ihn kundtun), dann liegt die Beurteilung, dass die Bewohnerin durch die Maßnahme [hier: Anbringung von Bettseitenteilen] in ihrem Bewegungs- und Handlungsspielraum nicht eingeschränkt wird und damit eine Freiheitsbeschränkung zu verneinen ist, im Rahmen der bestehenden oberstgerichtlichen Rsp.

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