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Freiheitsbeschränkung durch Verbringung in "Bewegungsraum"

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/23RdM-LS 2022, 39 Heft 1 v. 7.2.2022

1. Das Verbringen einer Bewohnerin in einen Bewegungsraum stellt eine Freiheitsbeschränkung dar, wenn Betreuer eine Bewohnerin gegen ihren Willen an einen bestimmten Ort [hier: "Bewegungsraum"] tragen oder sie unterhaken, um sie dorthin zu bringen. Die körperlichen Zugriffe sind bei einer Elfjährigen keine alterstypischen Freiheitsbeschränkungen gem § 3 Abs 1a HeimAufG.

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