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Aufklärungspflicht darüber, dass der vereinbarte Operateur nur die Aufsicht wahrnimmt

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/1RdM-LS 2022, 35 - 36 Heft 1 v. 7.2.2022

Möchte ein Patient vom Oberarzt persönlich operiert werden und sichert jener dies ausdrücklich zu, beschränkt sich die Einwilligung nur auf die persönliche Durchführung durch den Oberarzt. Eine solche Beschränkung der Einwilligung bezieht sich nicht auf dessen bloße Oberaufsicht bei der Operation.

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