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Zum Tätigkeitsbereich des klinischen Psychologen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/2RdM-LS 2022, 36 Heft 1 v. 7.2.2022

Dass als Grundlage für eine Gefährdungsprognose nach § 12 Abs 1 WaffG das Gutachten eines klinisch-psychologischen Sachverständigen [hier: zum Vorliegen ernsthafter Selbstmordabsichten] nicht geeignet und stattdessen das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen einzuholen wäre, ist vor dem Hintergrund des in § 22 PsychologenG umschriebenen Tätigkeitsbereichs der klinischen Psychologen nicht zu erkennen.

Ra 2021/03/0036

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