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Abgrenzung des Tiroler Epidemiegebiets und der "Testpflicht" auch für Genesene waren sachlich gerechtfertigt

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturMarkus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2021/118RdM-LS 2021, 251 Heft 6 v. 10.12.2021

1. Da § 24 EpiG (zumindest auch) eine Grundlage für die Erlassung von V bildet, kommt § 43a EpiG zum Tragen, der die Zuständigkeit des BMSGPK begründet.

2. § 24 EpiG war schon im Zeitpunkt der Verordnungserlassung auf "Epidemiegebiete" bezogen und nicht bloß auf "bestimmte Ortschaften" beschränkt.

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