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"Testpflicht" bei Ausreise aus Tirol war verhältnismäßig

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturMarkus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2021/117RdM-LS 2021, 250 - 251 Heft 6 v. 10.12.2021

1. Die COVID-19-VvV verstößt nicht gegen den im Lichte der Anforderungen des Art 4 Abs 1 StGG und Art 2 4. ZPEMRK zu verstehenden § 24 EpiG. Die Verkehrsbeschränkung bei der Ausreise aus Tirol (bzw Teilen davon) dient dem Ziel des Gesundheitsschutzes, nämlich der Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung von COVID-19 (bzw der COVID-19-Virusvariante B.1.351) iSd Art 2 Abs 3 4. ZPEMRK. Der in § 2 COVID-19-VvV für die Überschreitung der Grenzen Tirols (bzw von Teilen davon) verlangte Nachweis eines negativen Ergebnisses eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, ist zur Erreichung dieses Zieles geeignet.

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