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Kündigung einer Diplomkrankenpflegeperson wegen beharrlicher Weigerung regelmäßiger Testungen rechtmäßig

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturMarkus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2021/122RdM-LS 2021, 252 Heft 6 v. 10.12.2021

Die Bekl [als Betreiberin eines Alten- und Pflegeheims] als unmittelbare Adressatin der COVID-19-NotMV war zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung verpflichtet, dem Kl [als Diplomkrankenpflegeperson] ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses (bzw einer der in der V statuierten Ausnahmen) das Betreten der Betriebsstätte zu verwehren, ohne dass es ihr frei stand, sich mit der Bereitschaft des Kl zum Tragen einer FFP2-Maske oder seiner Beteuerung, gesund zu sein, zu begnügen. Umgekehrt ergab sich (schon) aus dieser V eine zumindest mittelbare Verpflichtung des Kl, sich den von der Bekl angeordneten (für ihn kostenfreien) Tests zu unterziehen, damit die Bekl ihn weiter im Alten- und Pflegeheim beschäftigen und er seinem Arbeitsvertrag nachkommen konnte.

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