Der Privatbeteiligtenanschluss eines SozVTr im Strafverfahren gegen einen Kassenvertragsarzt mit Ansprüchen, die vor den Paritätischen Schiedskommissionen geltend zu machen wären, ist unzulässig.
16 Hv 106/20x
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

