Ist eine medizinische Indikation für den Krankenhausaufenthalt eines Kindes gegeben, ist also "aufgrund" einer Erkrankung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, verlangt § 2 Abs 3a FamZeitbG darüber hinaus weder eine bestimmte (Mindest-)Dauer dieses Aufenthalts, noch, dass vor Beginn bereits eine drei- bis fünftägige "übliche Verweildauer" im Krankenhaus nach der Geburt verstrichen wäre [hier: dreitägige stationäre Behandlung eines Amnioninfekts unmittelbar nach der Geburt].

