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Abänderungsantrag im Abstammungsverfahren wegen falscher Gewebeprobe

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturMarkus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2021/109RdM-LS 2021, 249 Heft 6 v. 10.12.2021

Wird ein Abänderungsantrag damit begründet, dass die für eine im vorangegangenen Abstammungsverfahren als Privatgutachten vorgelegte (negative) DNA-Analyse verwendete Gewebeprobe nicht vom Antragsgegner stammt, stützt sich dieser auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG. Ergibt sich aus dem im Abänderungsverfahren - nunmehr auf Basis einer Gewebeprobe des Antragsgegners - eingeholten Gutachten zweifelsfrei dessen Vaterschaft, begegnet es auch keinen Bedenken, dass die bekämpfte E iSd Begehrens des Antragstellers abgeändert wird.

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