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Verkehrssicherungspflichten des niedergelassenen Augenarztes

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/76RdM-LS 2021, 205 Heft 5 v. 1.10.2021

Aufgrund der aus einem Behandlungsvertrag resultierenden Schutz- und Sorgfaltspflichten hat ein Augenarzt für die gefahrlose Benützung des Zu- und Abgangs zu sorgen und seine Patienten vor im Stiegenhaus drohenden Gefahren zu schützen. Eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht trifft auch jeden Hauseigentümer.

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