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Kostendeckung für durch Unfall notwendig gewordene Heilbehandlung bei Vorschäden des Versicherten

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/99RdM-LS 2021, 210 Heft 5 v. 1.10.2021

In dem hier zu beurteilenden Krankenzusatzversicherungsvertrag, dem die AVB Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Fassung 1999, zugrunde liegen, werden dem Versicherten medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Unfallfolgen unbeschränkt zugesagt. Auf Vorschäden wird in der Bedingungslage in keiner Weise Bezug genommen. Damit unterscheidet sie sich von üblichen Klauseln in der Unfallversicherung, wonach der Versicherer nur für die Folgen eines Unfalls einzutreten hat, für die der Unfall allein kausal ist.

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