1. Die Obduktion eines verstorbenen Kleinkindes [hier: Tod am zweiten Tag nach der Geburt] gegen den Willen der Mutter greift in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem Art 8 EMRK ein. Eine gegen die religiösen Überzeugungen vorgenommene Obduktion stellt überdies einen Eingriff in das Recht auf Religionsausübung gem Art 9 EMRK dar. Es bedarf daher einer Rechtfertigung iSd Art 8 Abs 2 und Art 9 Abs 2 EMRK (Z 53 - 56).

