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Keine Kostenerstattung bei Nichtvorlage "zumindest rechnungsähnlicher Belege"

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/105RdM-LS 2021, 211 Heft 5 v. 1.10.2021

Der Versicherte hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn er keine "zumindest rechnungsähnlichen Belege" vorlegt, aus denen sich die Höhe des Kostenersatzanspruchs ableiten lässt.

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