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Qualifikation der praktischen Fachausbildungstätigkeit nach dem PsychologenG als Dienstverhältnis

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/89RdM-LS 2021, 207 Heft 5 v. 1.10.2021

Da die praktische Fachausbildungstätigkeit gem § 8 Abs 1 Z 2 lit b sublit ba PsychologenG "im Rahmen von Arbeitsverhältnissen" zu absolvieren ist, sind solche postgraduellen Ausbildungsverhältnisse nach dem PsychologenG sozialversicherungsrechtlich jedenfalls als Dienstverhältnisse zu qualifizieren [hier: Abweisung des Antrags gem § 26 Abs 3 Satz 1 AlVG].

Ra 2020/08/0165

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