Gem § 137 Abs 1 Z 1 ÄrzteG kommt es für den Beginn der Verfolgungsverjährung auf die Kenntnis des Disziplinaranwalts von einem Disziplinarvergehen zugrundeliegenden Sachverhalt an.
Ra 2019/09/0104
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

