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Aufschiebende Wirkung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/87RdM-LS 2021, 206 Heft 5 v. 1.10.2021

Bringt ein Arzt unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft gebotenen Impfungen in einer konkreten Behandlungssituation nicht verabreichen oder seinen Patienten von derartigen Impfungen abraten würde, ohne sie über die seiner Meinung entgegengesetzte Auffassung aufzuklären, stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG entgegen [hier allerdings: Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wegen offenkundigem Verfahrensmangel, weil das VwG bei einer E über ein Berufsausübungsverbot keine mündliche Verhandlung durchgeführt hat].

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