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Zur Zulässigkeit der Übermittlung negativer Testergebnisse auf SARS-CoV-2 durch Labore

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/91RdM-LS 2021, 208 Heft 5 v. 1.10.2021

1. Ein Negativtest auf SARS-CoV-2 ist gem Art 4 Z 15 DSGVO als Gesundheitsdatum zu qualifizieren, sodass der Schutzbereich des Art 9 Abs 2 DSGVO als Maßstab bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit zu beachten ist.

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