1. € 50.000,- Schmerzengeld infolge der dauerhaften Verschlechterung einer erektilen Dysfunktion sind bei Haftung aufgrund einer fehlerhaften Diagnose und des dadurch medizinisch nicht indizierten und der lex artis widersprechenden Durchführung der Sklerosierungstherapie sowie aufgrund unterbliebener Aufklärung über eine mögliche Verschlechterung der Beschwerden trotz ausdrücklicher Nachfrage angemessen [hier: unter Berücksichtigung des junges Alters des mittlerweile 37-jährigen Patienten, der Dauerhaftigkeit der Beschwerden, der psychischen Belastung und der Auswirkungen auf das Geschlechts- und auch Berufsleben].

