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Beschränkung der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/103RdM-LS 2021, 210 - 211 Heft 5 v. 1.10.2021

Eine Beschränkung der Kostenerstattung gem § 131 Abs 1 ASVG auf 80 % des Kassentarifs bei Inanspruchnahme von Wahlärzten (auch) in anderen MS der Union [hier: medizinisch indizierte, jedoch nicht unaufschiebbare Protoskopie und Koloskopie bei Wahlarzt sowie feingewebliche Untersuchung durch Institut für Pathologie in Deutschland] wird durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses bezogen auf die öffentliche Gesundheit gerechtfertigt.

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